Lothringen

Internationale Migranten und Migration in Lothringen

Birte Nienaber, Ursula Roos

      Quellen Links

 


Obwohl Lothringen die jüngste Population der Großregion aufweist, stagnieren die Bevölkerungszahlen. Lebten 1970 2 308 000 Personen in Lothringen, stiegen die Zahlen bis Anfang der 2000er leicht an und pendeln seitdem bei 2 319 000 Einwohnern (2004) (vgl. INSEE o.J.e, S. 22, 24. Anmerkung: Die Quellenangaben beziehen sich jeweils auf alle Absätze seit der vorangehenden Angabe). Hervorgerufen wird die seit den 1970er Jahren andauernde Stagnation durch das Zusammenkommen eines negativen Wanderungssaldos bei gleichzeitig natürlichem Bevölkerungswachstum.

Dennoch sind auch in den vergangenen Jahren die Geburtenzahlen rückläufig, so dass vermutlich zukünftig der negative Wanderungssaldo nicht mehr ausgeglichen werden kann (vgl. INSEE o.J.e, S. 24, 29, 31). Der negative Wanderungssaldo wird bereits seit den 1960er Jahren beobachtet. In dem Zeitraum von 1990 bis 1999 nahm die Zahl der ausländischen Personen von 151 580 auf 128 016 ab (vgl. INSEE o.J.e, S. 28). Im Jahr 2009 lebten rund 184 000 Einwanderer in Lothringen, was einem Anteil von 7,8 % an der Gesamtbevölkerung entspricht (vgl. INSEE o.J.g).

Karte: Internationale Migranten und Migration

Karte: Internationale Migranten und Migration

Birte Nienaber, Ursula Roos, Université du Luxembourg

Zu den drei größten Einwanderungsgruppen in Lothringen zählten bis 1999 Italiener, Algerier und Deutsche. 11 % der in Frankreich lebenden italienischen Migranten wohnten zu diesem Zeitpunkt in der Region (vgl. INSEE o.J.d, S. 2). Auch im Jahr 2008 stellten mit 19 110 Personen die Italiener die größte Migrantengruppe, gefolgt von Personen aus Algerien (17 311) und der Türkei (13 778). Insgesamt kamen 50,4 % der ausländischen Personen in Lothringen aus Ländern der Europäischen Union und 25 % aus den maghrebinischen Ländern Marokko, Algerien und Tunesien. Nur wenige besaßen andere afrikanische Staatsangehörigkeiten oder stammten aus asiatischen Ländern (vgl. INSEE o.J.f).

Räumliche Differenzen existieren in den einzelnen Départements hinsichtlich des Ausländeranteils sowie den Herkunftsländern der ausländischen Personen (s. Abb. unten). Die höchsten Anteile wurden im Jahr 2008 in den beiden Départements Moselle (6,5 %) und Meurthe-et-Moselle (4,9 %) verzeichnet, welche die am stärksten urbanisierten Départements darstellen (vgl. INSEE o.J.c & INSEE o.J.d, S. 4).

Lediglich 2 beziehungsweise 10 % der Gesamtbevölkerung machten 1999 Personen ausländischer Staatsangehörigkeit in kleinen Gemeinden beziehungsweise Städten aus. Besonders gering war der Ausländeranteil in den ländlichen Gebieten, während hingegen in den Vorstädten sowie den Stadtzentren Konzentrationen vorzufinden waren. In den städtischen Zentren wohnen vor allem Personen aus Italien, Spanien, Algerien, Marokko und Asien. Im Vergleich dazu sind die Personen aus Belgien, Deutschland sowie Luxemburg verstärkt in den Nicht-Ballungszentren des urbanen Raumes anzutreffen (vgl. INSEE o.J.d, S. 4).

Verteilung der ausländischen Wohnbevölkerung in Lothringen nach Staatsangehörigkeit am 01.01.2008
Datengrundlage: INSEE o.J.f

Generell erfolgten die Migrationsprozesse vor allem in den Norden der Region, speziell nach Thionville sowie Pays-Haut und das Bassin Houiller, wobei Unterschiede zwischen den einzelnen Staatsangehörigkeiten bestehen. So lebte ein Großteil der in Lothringen ansässigen Italiener im Jahr 2008 in den Départements Meurthe-et-Moselle (4 360) sowie Moselle (13 654) und innerhalb von Moselle vor allem im westlichen Teil des Arrondissements Thionville (vgl. INSEE o.J.f).

Des Weiteren verzeichneten die Départements hohe Anteile bei Personen aus Algerien, Marokko und der Türkei (vgl. INSEE o.J.c). Personen aus afrikanischen Ländern, die nicht zu den Maghreb-Staaten zählen, haben sich in den städtischen Zentren von Nancy und Metz, aber auch in Saint-Dié sowie Remiremont niedergelassen. Aufgrund der Grenznähe zu Deutschland siedelten sich die Personen deutscher Staatsangehörigkeit hauptsächlich entlang der Grenze zwischen Saargemünd und Bouzonville an (vgl. INSEE o.J.d, S. 2, 4).

Die Immigration wurde erstmalig mit der Verordnung vom 2. November 1945 reglementiert und zwischen 1974 und 2005 häufig modifiziert, da Frankreich einerseits auf den Migrationsdruck reagieren, andererseits seine Regelungen an die europäischen Gesetzgebungen anpassen musste. So wurde im Gesetz vom 26. November 2003 sowohl die „großzügige Aufnahme von Immigranten“ als auch eine „Verstärkung des Kampfes gegen die Strukturen illegaler Einwanderung“ festgeschrieben.

Insbesondere wurden das System der „doppelten Strafe“ verstärkt und die Integration von Migranten in die französische Gesellschaft gefordert (vgl. Consulat de France o.J. & Scholz 2012, S. 180-181). Durch die Schaffung von Dateien digitaler Fingerabdrücke und Fotografien der Asylbewerber sollte einer illegalen Einwanderung entgegengewirkt werden. Außerdem wurden Sanktionen gegen Scheinehen und –vaterschaften erlassen.

Das Gesetz Nr. 2003-1176 vom 10. Dezember 2003 zielte auf die Verkürzung der Bearbeitungsfristen von Asylanträgen, auf deren Vereinheitlichung und deren Zusammenführung im „Office Français de Protection des Réfugiés et Apatrides“ (OFPRA) (Französisches Amt zum Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen). 2006 wurde mit dem Gesetz Nr. 2006-911 vom 24. Juli 2006 die „Immigration choisie“ begründet und damit die Voraussetzung für die Aufnahme von Arbeitsmigranten geschaffen, die „Träger eines wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen oder humanitären Projektes“ sind (vgl. Consulat de France o.J.).

Ebenso wurde die Aufnahme ausländischer Studierender liberalisiert. Verschärft wurde hingegen der Kampf gegen die Scheinehen. Hinsichtlich der Integration wurde als Umsetzung des „Plan de cohésion sociale 2005“ der „Contrat d’accueil et d’intégration“ verbindlich (vgl. Consulat de France o.J. & Scholz 2012, S. 182-183). Weiterhin beendete das Gesetz die Legalisierung nach 10-jährigem illegalem Aufenthalt auf französischem Territorium und ermöglichte sowohl die Verweigerung der Aufenthaltsgenehmigung als auch die Abschiebung in einer Entscheidung.

Auf das Gesetz geht ebenfalls das Sparkonto „Entwicklungshilfe“ zurück, das Personen aus einem Entwicklungsland mit einer Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit gibt, steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen, wenn die gesparten Summen im Herkunftsland reinvestiert werden (vgl. Consulat de France o.J.). Nach der Präsidentschaftswahl von Nicolas Sarkozy lag die Immigrationspolitik in der Verantwortung des Ministeriums für Immigration, Integration, nationale Identität und Entwicklungshilfe, dessen Aufgaben durch das Dekret Nr. 2007-999 vom 31. Mai 2007 definiert wurden.

Sie umfassten einerseits die Kontrolle der Migrationsströme, die Begünstigung der Integration, die Förderung der französischen Identität sowie andererseits die Verstärkung der Entwicklungshilfe. Entsprechend zielt das Gesetz Nr. 2007-1631 vom 20. November 2007 auf die Bekämpfung illegaler Einwanderung, die Begrenzung der Einreise- und Aufenthaltsbedingungen in Frankreich, die Kontrolle der Familienimmigration und die Verstärkung der Arbeitsimmigration.

Im Bereich der Familienimmigration wurden aufgrund des Gesetzes vier Aspekte zu den bestehenden Maßnahmen hinzugefügt. Es muss ein gesetzlich festgelegtes Auskommen erreicht werden. Ebenso sind Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse über die Werte der Republik nachzuweisen. Fehlen diese Kenntnisse, muss vor der Familienzusammenführung der Nachweis einer entsprechenden Ausbildung erbracht werden. Des Weiteren ist auf die Integration der Kinder aufgrund des „Aufnahme- und Integrationsvertrages für die Familie“ zu achten und im Falle ernster Zweifel über die Authentizität des Personenstandes kann zur Kontrolle ein DNA-Test durchgeführt werden (vgl. Consulat de France o.J.).

Das 600-Einwohner-Dorf Farébersviller im Zentrum des Lothringer Kohle-Beckens wurde Mitte der 1950er Jahre um eine Neubausiedlung erweitert, die einen großen Teil der teils aus Nordafrika angeworbenen Arbeitskräfte für die benachbarten Bergwerke aufnahm. Bis 1962 vervierzehnfachte sich die Einwohnerzahl auf fast 8 500. Mit dem allmählichen Niedergang des Kohlenreviers sank die Einwohnerzahl 2007 wieder unter 6 000.
Foto : © cités2france

Historisch gesehen kann die Migration als ausschlaggebender Faktor für die industrielle Entwicklung Lothringens gesehen werden. Da Lothringen unter anderem durch seine bewegte Geschichte als Grenzregion sowie Kriegsschauplatz lange Zeit als unterbevölkert galt, verursachte dies Ende des 19. Jahrhunderts große Wanderungsströme. Dies führte dazu, dass Lothringen sowohl frankreich- als auch europaweit zu einer der stärksten Zuwanderungsregionen wurde.

Ende des 19. beziehungsweise Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der größte französische Arbeitgeberverband „Mouvement des entreprises de France“ (MEDEF) gegründet, welcher eine wichtige Rolle für die Rekrutierung ausländischer Arbeitnehmer spielte. Nach dem 2. Weltkrieg und in besonderem Maße in den 1950er und 1960er Jahren gewann die Arbeitsmigration an Bedeutung. Die ausländischen Zuwanderer übten im Regelfall Berufe aus, die von der autochthonen Bevölkerung nicht übernommen werden wollten. So wurden beispielsweise bei der Herstellung von Konsumgütern in den Fabriken ausschließlich Personen ausländischer Staatsangehörigkeit eingesetzt, aber auch in den Bergwerken, dem Bau- und Tiefbaugewerbe sowie in der Eisen- und Stahlindustrie war die Personengruppe tätig.

In der Eisen- und Stahlindustrie lag der Ausländeranteil bei 75 bis 80 %, in den Erzbergwerken sogar bei 90 %. Die Zuwanderinnen waren vor allem in „häusliche“ Arbeiten wie beispielsweise Reinigungsarbeiten oder Arbeiten im Pflegebereich eingebunden. Dennoch stellte Lothringen für die genannten Personengruppen teilweise nur eine vorrübergehende Station auf ihrem Weg nach Luxemburg, Belgien, Deutschland oder in den Großraum Paris dar, um dort beruflichen Tätigkeiten nachzugehen (vgl. Ferry 2008, S. 13-15).

Ein Großteil der in Farébersviller angesiedelten Arbeitskräfte war im Maghreb und der Türkei angeworben worden. Sie errichteten sich in den 70er Jahren ein Kulturzentrum mit einer für Ostfrankreich außergewöhnlichen, weithin sichtbaren Moschee.

Während zunächst aufgrund des Mangels an Arbeitsplätzen sowie der vorherrschenden demographischen Situation in Italien, die am Ende des 19. Jahrhunderts durch eine hohe Geburtenrate geprägt wurde, vorrangig Personen italienischer Staatsangehörigkeit zuwanderten, folgten vor dem 1. Weltkrieg sowie zwischen den Kriegen Zuwanderer aus Polen.

Dennoch bildete Italien bis 1960 das wichtigste Arbeitskräftereservoir vor allem für die Stahlindustrie sowie im Bergbau. Im Rahmen einer dritten Zuwanderungswelle kamen Einwanderer aus Belgien sowie dem ehemaligen Jugoslawien, wobei der Schwerpunkt auf den Regionen Serbien und Kroatien lag. Vor dem Hintergrund der verbesserten wirtschaftlichen Situation Italiens und politischer Entwicklungen brachen die Einwanderungsströme in den 1950er Jahren aus Italien sowie Polen und dem ehemaligen Jugoslawien wieder ab.

So haben die Rekrutierungsvereinbarungen mit Portugal dazu geführt, dass 1969 10 % der portugiesischen Bevölkerung in Frankreich lebte. Weitere Zuwanderungen wurden aus den ehemaligen französischen Kolonien Marokko und Tunesien sowie aus dem französischen Staatsgebiet Algeriens verzeichnet. Die Arbeitsmigration aus den ehemaligen Kolonien setzte erst spät ein, da die Kolonien die Arbeitskräfte vor Ort in der Landwirtschaft benötigten (vgl. Ferry 2008, S. 15-17).

Die Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer hat auch eine besondere Rolle in der Gegend von Petite-Rosselle gespielt, wo aufgrund des Steinkohleabbaus ein hoher Bedarf an Arbeitskräften herrschte. Ende des 19. beziehungsweise Anfang des 20. Jahrhunderts sowie nach Ende des 1. Weltkrieges erhöhte sich die Zuwanderung aus Polen, wobei viele wahrscheinlich über das Ruhrgebiet nach Petite-Rosselle kamen. 1931 kamen 7 % der 11 113 Beschäftigten in den Gruben von Petit-Rosselle aus Polen.

In dem Zeitraum von 1938 bis 1957 fiel jedoch ihre Zahl im lothringischen Kohlerevier von 2 300 (1938) auf 1 400 Personen (1957), was einem Rückgang des Anteils um 8 % auf rund 3 % entspricht (vgl. Deutsch 2002, S. 80). Ab 1920 erfolgte eine massenhafte Einwanderung von Italienern, die unter anderem im Bausektor Arbeitsplätze fanden. Besonders der Zeitraum von 1950 bis 1958 wird durch die italienische Arbeitsmigration charakterisiert, die unter anderem durch den Mangel an Arbeitskräften im Bergbau hervorgerufen wurde.

Die italienischen Zuwanderer ließen sich vor allem in den neugebauten Siedlungen Forbachs wie in Bruch, Kobenberg-Marienau sowie später in Wiesberg, Behren-Cité und Farébersviller-Cité nieder (vgl. Deutsch 2002, S. 81-82). Rückgänge der italienischen Einwanderung wurden im Zuge der Rezession im Kohlenbergbau verzeichnet, die mit einem bedeutenden Arbeitsplatzabbau verbunden war.

Ebenfalls nach Ende des 1. Weltkriegs setzte die Einwanderung aus dem ehemaligen Jugoslawien sowie der Türkei und Ungarn ein. Aufgrund des extremen kriegsbedingten Arbeitskräftemangels wurden ab 1945 Arbeitskräfte aus Sizilien, Marokko aber auch aus den Flüchtlingszentren in dem ehemaligen Jugoslawien sowie in Ungarn angeworben. So weist ein Bericht vom 05.12.1946 auf die Ankunft von 186 Marokkanern hin.

Aus den maghrebinischen Staaten wanderten vor allem Algerier ein, die als nationale Arbeitskräfte angesehen wurden. 1955 wurden 1 367 Algerier, 98 Marokkaner und 4 Tunesier bei der lothringischen Bergwerksgesellschaft gezählt.

1957 waren von 1 666 bei der Bergwerksgesellschaft angestellten Nordafrikanern 1 590 Algerier, 76 Marokkaner und Tunesier. Im Jahr 1973 wurde die letzte Welle der marokkanischen Einwanderung verzeichnet (vgl. Deutsch 2002, S. 86-89).

Eine weitere wichtige Gruppe sind in Lothringen die Asylbewerber, von denen die Mehrheit im Jahr 2005 zwischen 20 und 50 Jahre alt war. Es handelt sich dabei in der Regel um Paare mit Kindern, die aus sozialen oder politischen Gründen das Heimatland verlassen haben.

Die Zuwanderer stammen vor allem aus Bosnien, Tschetschenien, Angola, Algerien und dem Kongo, aber auch aus weiteren asiatischen Ländern sowie dem Mittleren Osten (vgl. Riouffrait 2008, S. 2-3).

Das 700-Einwohnerdorf Behren-lès-Forbach wurde ab 1956 von der lothringischen Bergbaugesellschaft H.B.L. zur Arbeitersiedlung Behren-Cité für vor allem maghrebinische Einwanderer ausgebaut und überschritt bald 10 000 Einwohner. Nach einem Maximum von 12 512 im Jahr 1968 ging die Bevölkerung bis 2012 wieder auf 7 500 zurück (INSEE).
Quelle: Hist. Postkarte

Die Unterbringung erfolgt in Lothringen zunächst in sogenannten CADAs (Centre d’accueil de demandeurs d’asile) oder AUDAs (Accueil d’urgence des demandeurs d’asile) wie beispielsweise in Fameck in Moselle, in Pompey und Essey-lès-Nancy in Meurthe-et-Moselle, die aber lediglich für 26 % der Asylbewerber Platz bieten. So konnten im Jahr 2004 von 1 012 Asylbewerbern nur 635 in regionalen CADAs oder AUDAs untergebracht werden.

Aufgrund des extremen Mangels an Unterbringungszentren erfolgte stattdessen die Beherbergung in Heimen, so genannten „Sozialhotels“ oder in traditionellen Hotels. In Moselle leben zahlreiche Familien im Hôtel du Nord sowie im Hôtel Terminus in Metz und im Top Hôtel in Thionville. Viele dieser Ersatzunterkünfte sind nicht für eine dauerhafte Nutzung ausgestattet, da keine Kochmöglichkeiten in den Zimmern existieren, der Wohnraum sehr klein ist und keine Rückzugsmöglichkeiten für die einzelnen Familienmitglieder bietet.

Jedoch gibt es nur sehr wenige Beschwerden, weil die Hotels und Campingplätze die letzte Möglichkeit darstellen, um nicht obdachlos zu sein. Neben der Unterbringung erhalten die Asylbewerber keine weitere finanzielle Unterstützung, es werden jedoch Bons für Nahrungsmittel und Hygieneprodukte bereitgestellt.

Anteil der Immigranten an der Bevölkerung in den Beschäftigungszonen der Region Lothringen 1999
Quelle: IGN, INSEE, recensement de la population 1999

Prinzipiell existieren zwei Formen des Asyls, das konventionelle und das konstitutionelle Asyl. Ersteres beruht auf den Genfer Konventionen von 1951 und wird gewährt, wenn im Herkunftsland aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder der politischen Ansichten Verfolgung droht.

Konstitutionelles Asyl hingegen ist in der Präambel zur französischen Verfassung von 1946 festgeschrieben und wird gewährt, wenn im Herkunftsland Verfolgung aufgrund von Handlungen zugunsten der Freiheit droht, um beispielsweise Menschenrechte zu schützen. Des Weiteren kann Schutz gewährt werden, wenn der Schutz der körperlichen Unversehrtheit durch Todesstrafe, Folter oder ähnlichem als Folge kriegerischer Auseinandersetzungen nicht gewährleistet ist (vgl. Riouffrait 2008, S. 2-3).

Die Einwanderung deutscher Arbeiter, insbesondere aus dem Saarland, kann bis auf das Jahr 1862 zurückverfolgt werden. Nach dem Ende des Deutsch-Französischen Kriegs und dem Frieden von Frankfurt 1871 kam es zu einer verstärkten Einwanderung aus Deutschland (vgl. Deutsch 2002, S. 82, 84).

Als Folge des 1. Weltkriegs reduzierte sich die Zahl der deutschen Arbeiter zwischen 1923-1925, was sich negativ auf die Produktivität auswirkte (vgl. Deutsch 2002, S. 82, 84). Während des 2. Weltkriegs arbeiteten russische Kriegsgefangene in den Bergwerken um Petite-Rosselle, die den Namen „Hermann Göring Werke“ trugen.

Nach Ende des Krieges stellten im Dezember 1945 die deutschen Kriegsgefangenen die Hälfte der Bergarbeiter und Ende 1946 28,7 % der Beschäftigten. In den Jahren 1955 bis 1958 sank die Zahl der saarländischen Bergleute um 30 %, so dass der Anteil der Saarländer in der lothringischen Bergwerksgesellschaft im Jahr 1958 lediglich 6 % betrug (vgl. Deutsch 2002, S. 84-85).

Zog es zunächst kaufkräftige Personengruppen aus Saarbrücken und Saarlouis nach Lothringen, folgten später auch Angehörige der Mittelschicht aus dem ganzen Saarland (vgl. Ramm 1999, S. 110).

Entsprechend stieg auf französischer Seite die Nachfrage nach Häusern sowie Baugrundstücken und die geringere Bürokratie beim Häuserbau erhöhte zudem die Bauvorhaben (vgl. Ramm 1999, S. 111). Ein Problem sieht Ramm (1999, S. 113) in der Integration der Grenzgänger, da zum einen weiterhin „Spannungen zwischen Deutschen und Franzosen“ bestehen.

Zum anderen existiert die Grenze immer noch in den Köpfen vieler Menschen, obwohl „zunehmend grenzüberschreitende und innovative Strukturen geschaffen werden“. Weiterhin wird die Integration dadurch erschwert, dass es aufgrund der meist abseits vom Ortskern gelegenen Neubaugebiete kaum Kontakte zur französischen Bevölkerung gibt. Auch fehlt bei den Deutschen häufig das Interesse an einer Integration (vgl. Ramm 1999, S. 113).

Diese Probleme lassen sich allgemein auf das Grenzgängertum in der Großregion übertragen und stellen damit keine speziell lothringische Angelegenheit dar.

  Hausbau einer deutschen Familie im lothringischen Spicheren unmittelbar an der saarländischen Grenze
Foto: C. Wille
 weiter ...
 
- Top -
FaLang translation system by Faboba