Luxemburg

GA002 1815: Großherzogtum Luxemburg

Die Entstehung des Großherzogtums Luxemburg


Wilhelm I. von Oranien-Nassau (1772-1843), König der Niederlande und Großherzog von Luxemburg
Gemälde von Joseph Paelinck, Rijksmuseum Amsterdam

Artikel 67 der Schlussakte des Wiener Kongresses beschreibt das Los Luxemburgs. Das Gebiet des ehemaligen Herzogtums, das nicht an Preußen fällt, wird an den Fürsten von Oranien-Nassau, den König der Niederlande, und seine Nachfolger als persönlicher Besitz übertragen.

Das Herzogtum wird zum Großherzogtum erhoben und wird Teil des Deutschen Bundes. Hinzu kommt, dass die Festungsstadt Luxemburg zur Bundesfestung erklärt wird.

Wichtig ist, dass in der Schlussakte des Kongresses festgehalten wird, dass die Mitglieder des Bundes die gleichen Rechte haben: "Die Mitglieder des Bundes sind als solche einander gleich an Rechten."

Der König der Niederlande hat durch den Besitz Luxemburgs eine Stimme in der Bundesversammlung und kann somit über sein Großherzogtum auch im Deutschen Bund mitbestimmen. Darüber hinaus verfügt Luxemburg über drei Stimmen in der Ratsversammlung.

Preußen waren die Gebiete Nassau-Dillenburg, Hadamar, Dietz und Siegen, die Wilhelm von Oranien-Nassau gehörten, übergeben worden. Obwohl diese Gebiete nicht in der Großregion liegen, ist dies hier insofern von Bedeutung, als es Luxemburg direkt betrifft.

Der König der Niederlande erklärte in Artikel 70 der Wiener Schlussakte seinen Verzicht auf die Gebiete des Hauses Oranien-Nassau in Deutschland und erhielt als Ausgleich das Herzogtum Luxemburg als seinen persönlichen Besitz.

Das ehemalige Herzogtum Luxemburg wurde also als Großherzogtum neu gegründet, um dem Fürsten von Oranien-Nassau, dem König der Niederlande Wilhelm I., als persönlichen Besitz übertragen zu werden.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die in Artikel 66 vereinbarten Grenzen des Königreiches der Niederlande strikt von denen des Großherzogtums Luxemburg getrennt sind.

Dies ist ein Beweis, dass Luxemburg rechtlich nicht Teil des Königreiches der Niederlande war. In Artikel 68 wird die Grenze zwischen dem Großherzogtum und Preußen beschrieben.

Schließlich wurde noch entschieden, dass der Teil des Herzogtums Bouillon, der im Pariser Vertrag nicht bei Frankreich verblieben ist, mit dem Großherzogtum Luxemburg vereinigt wird.

Historische Karte von Luxemburg
Quelle: J. Hansen 1930
(größere Version)
Das 1815 gegründete Großherzogtum umfasst den weißen (Luxemburg heute) und den grünen (1839 an Belgien) Bereich
. Die gelben Teile gingen an Preussen.

Quellen


Hauptvertrag des zu Wien versammelten Kongresses der europäischen Mächte, Fürsten und freien Städte. Herausgegeben von Dr. Schmid, Hildburghausen, 1815

Lafontaine, P. 1989 : La création du Grand-Duché de Luxembourg par le congrès de Vienne, in: D’Commémoratiounsfeierlechkeeten 1989 aus der Siicht vun der Gemeng Suessem, Luxemburg, S. 11-17.

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