südl. Rheinlande

GA010 1816: Teile der südlichen Rheinlande

1816: Übergabe der von Österreich verwalteten Gebiete an Preußen


Österreich zog sich militärisch ganz aus der westrheinischen Region zurück und überließ Preußen und Bayern die Kontrolle. Am 3. November 1815 wurde in Artikel 6 des Pariser Protokolls zwischen Österreich und Preußen vereinbart, dass Preußen die Kantone Saarburg, Baumholder, Birkenfeld und Grumbach erhalten solle. Doch erst am 1. Juli 1816 wurde in Worms die genaue Grenze festgelegt.

Genauso ist es auch dem Gebiet südlich der Linie Konz-Medard-Bingen bis zur französischen Grenze ergangen, das im Artikel 51 des Wiener Kongresses noch Österreich und Bayern als Besatzungsgebiet zugewiesen worden war. Diese standen nun also unter preußischer Kontrolle.

Durch den Erlass vom 27. Juni 1822 wurde die Provinz Jülich-Kleve-Berg dem Oberpräsidium Koblenz des Großherzogtums Niederrhein unterstellt und dementsprechend wurde das gesamte Gebiet von Koblenz aus verwaltet. In der Folgezeit entstand der Begriff der "Rheinprovinz".

Die Rheinprovinz (1822-1946) vor dem Hintergrund der heutigen Bundesgrenzen

Quellen


Grenzvermessung Deutschland-Luxemburg, die Entstehung der Grenze in den Jahren 1815/16, sowie ihre Vermessung und Dokumentation in den Jahren 1980-1984, Hrsg. Ministère des Finances, Service central des imprimés et des fournitures de bureau de l’État, Luxemburg, 1984, S. 19

Rothenberger, K.-H. 1974: Zur Territorialgeschichte des Regierungsbezirks Trier 1814-1970, In: Landeskundliche Vierteljahrsblätter, Trier, H. 2, S. 62-71

Schütz, R. 1978: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, Hrsg. v. W. Hubatsch, Johann-Gottfried-Herder-Institut Marburg, Bd. 7: Rheinland, S. 12.