Deiffelt ...

GA015 1816: Deiffelt, Urth, Watermal ...

Vertrag von Aachen 1816:
Deyfelt, Urth, Watermal, Herzogenwald und Kohlegruben bei Herzogenrath zum Königreich der Niederlande bestätigt


Der Vertrag von Aachen
Die beiden neuen Nachbarn, die Königreiche der Niederlande und Preußen, trafen sich bereits am 9. Januar 1816 in Aachen, um eine definitive Grenze zwischen beiden Territorien zu ziehen. Der Aachener Vertrag steht in direktem Zusammenhang mit dem Wiener Kongress und zeigt, wie undeutlich und willkürlich die Grenzen auf dem Kongress gezogen worden waren.

Die Verhandlungen, die am 9. Januar 1816 begonnen hatten, endeten erst am 26. Juni desselben Jahres, als der Vertrag von Aachen unterzeichnet wurde. Im Laufe des Aachener Kongresses war es zu vielen Streitigkeiten zwischen den beiden Verhandlungspartnern gekommen.

Im Gegenzug zur Abgabe eines Teils der Gebiete der Gemeinden Baelen, Welkenraedt, Henri-Chapelle und Monzen an Preußen bekamen die Niederlande die umstrittenen Orte Deyfelt (Deiffelt), Urth und Watermal aus dem Kanton St. Vith sowie den Großteil des Herzogenwaldes bei Eupen und die Kohlegruben im Westen von Herzogenrath.

Dies zeigt, dass es beiden um wirtschaftliche Interessen ging, nicht um das Zugehörigkeitsgefühl der dort lebenden Menschen. Der Aachener Vertrag sollte die definitive Grenze zwischen den Niederlanden und Preußen festlegen.

Darüber hinaus wurden auch die Grenzen des Großherzogtums Luxemburg zu Preußen festgelegt. So wurde bereits in diesem Vertrag deutlich, dass der König der Niederlande das Großherzogtum als Teil seines Reiches betrachtete, da es nicht getrennt behandelt wurde. In diesem Vertrag wurde auch die Souveränität über die drei Grenzflüsse Mosel, Sauer und Our festgelegt.

Grenzverlauf
Die Artikel 1 bis 5 des Vertrags beschreiben den Grenzverlauf zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und Preußen. Fast die gesamte Grenze wird von Flussläufen bestimmt. Sie beginnt an der Mosel am Dreiländereck zwischen den Ortschaften Schengen, dem preußischen Perl und dem französischen Apach, wo auf jeder Flussseite ein Grenzstein mit der Nummer 1 aufgestellt wurde. Die Grenze verläuft von hier aus bis zur Mündung der Sauer in die Mosel, dann an der Sauer entlang bis zur Mündung der Our in die Sauer.

Von hier aus verläuft die Grenze bis nach Vianden, wo der Teil der Ortschaft östlich der Our noch dem Großherzogtum angehört, anschließend weiter an der Our entlang, bis diese auf den Ribbach trifft. Von den 81 Grenzmarkierungen befinden sich 20 an der Mosel, 17 an der Sauer, 19 an der Our und 25 bilden die Landgrenze bei Vianden.

Der weitere Grenzverlauf zwischen dem Königreich der Niederlande und Preußen wurde in den Artikeln 6 und 7 festgehalten. Diese folgte vom Zusammenfluss von Our und Ribbach der Kantonalgrenze von St. Vith bis zum Grenzstein 75. Vom Grenzstein 76 aus bildete die alte Straße, die von Luxemburg nach Stablo führte, die Grenze bis zum Grenzpfosten Nr. 103. Die Straße selbst und die anliegenden Gebäude zählen noch zum Königreich der Niederlande.   

Der weitere Grenzverlauf ist in den Artikeln 8 und 9 erläutert. Die Grenze folgt jener des früheren Fürstentums Stavelot, dann dem Verlauf des "Bennevis" bis zum Bach "Recht", welchem sie dann bis zum Zusammenfluss mit der Amel (Amblève) folgt. Der Amel folgt sie bis zum Grenzstein Nr. 120 westlich von Warche, dann in nördlicher Richtung nach Wavremont, Meiz, Francorchamps, um schließlich den Bach "l’Eau Rouge" zu erreichen. Daraufhin folgt sie dem Bach Targnon bis zu seinem Ursprung.

Grenzverlauf 1816 mit eingezeichneten Grenzsteinen bei Deiffelt
Quelle: IGN Belgique, www.grensmarkeringen.be
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Anschließend verläuft sie nach Norden, wo sie die Weser (Vesdre) erreicht, folgt dieser bis zur alten Baracke "Michel" und dann 800 Meter weiter zum Grenzstein Nr. 157 am Bach Hill (Helle), welcher die weitere Grenze bildet.

In den Artikeln 10, 11, 15 und 17 wird die Grenze um den Bereich von Eupen festgelegt. Sie verläuft entlang dem Bach Hill bis in die Nähe Eupens, dann folgt sie dem Waldrand von Herzogenwald bis zur Weser. Von hier aus folgt sie der 1686 festgelegten Grenze zwischen Baelen und Eupen bis zu der Straße, die Eupen mit Henri-Chapelle verbindet, dieser folgt sie dann bis zum Grenzstein Nummer 187. Ein Teil der Straße, die Lüttich mit Aachen verbindet, bildet anschließend die Grenze und gehört beiden Staaten.

Was die durch Flussläufe getrennten Grenzdörfer betrifft, so waren die Verhandlungen auch nicht gerade einfach. Nach Völkerrecht sollte die Ortschaft an die Seite fallen, auf der sich der Dorfkern befand.

Im Aachener Kongress war der Fall um Vianden geklärt worden. Der Ortskern von Vianden lag auf der linken Flussseite und gehörte somit zum niederländischen Machtgebiet. Im Mai 1816 wurde über den Scheuerhof und den Kammerwald diskutiert. Der Kammerwald gehörte zur Ortschaft Roth und gelangte in der 48. Sitzung an Preußen. Eine Einigung wurde getroffen und im Protokoll festgehalten:

"Es wurden dann die Erörterungen über das Gut Scheuerhof und den Kammerwald fortgesetzt und es ist beschlossen worden, dass der Erstere (der Scheuerhof), ein Teil der Gemarkung Viandens ausmachend, zum Königreich der Niederlande gehören muß und dass der Wald der im Kadaster der Bürgermeisterei Roth einbegriffen ist, unter der Regierung Preußens bleiben soll."

Quellen


De Bruyne, A. & de Bruyne, J. 1995: A propos de frontières et de bornes, In : Bulletin du Crédit communal, Bruxelles, N° 191, S. 39-67.

Pabst, K. 1966: Das Problem der deutsch-belgischen Grenze in der Politik der letzten 150 Jahre, In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins, Hrsg. v. B. Poll, Verlag des Aachener Geschichtsvereins, Aachen, S. 184-210

Summa, C. 1980: Wie die heutige deutsch-luxemburgische Grenze im Bereich der Sauer und Our entstand, In: Landeskundliche Vierteljahrsblätter, Trier, H. 2, S. 62-81

Grenzvermessung Deutschland-Luxemburg, die Entstehung der Grenze in den Jahren 1815/16, sowie ihre Vermessung und Dokumentation in den Jahren 1980-1984, Hrsg, Ministère des Finances, Service central des imprimés et des fournitures de bureau de l’État, Luxemburg, 1984.

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