Namur, Lüttich

GA020 1818: Westgrenze Großherzogtum Luxemburg

Die Westgrenze des Großherzogtums Luxemburg
Königlicher Erlass vom 13. August 1818


In der Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 steht in den Artikeln 66 bis 69, dass die Grenzen des Großherzogtums Luxemburg gegenüber Frankreich die gleichen sein sollten wie die des ehemaligen Herzogtums Luxemburg im Jahre 1790. Des Weiteren wurde das Herzogtum Bouillon mit dem Großherzogtum Luxemburg verbunden.

Doch die vorrevolutionären Grenzen sollten, was die Nord- und Westgrenze Luxemburgs angeht, nicht wieder hergestellt werden. Bereits kurze Zeit nachdem das Königreich der Niederlande Form angenommen hatte, machte König Wilhelm I. sich daran, die Grenzen seines Reiches abzuändern. Die Neuordnung der Westgrenze des Großherzogtums sollte die Grenzen der "Provinzen" des Königreiches der Niederlande vereinfachen.

Hier zeigt sich einmal mehr, dass sich der König-Großherzog über die Bestimmungen des Wiener Kongresses hinwegsetzte. Betroffen waren hiervon die Grenzgebiete zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und den Gebieten der ehemaligen Grafschaft Namur und der ehemaligen Kirchenbesitztümer von Lüttich sowie der Abtei Stablo.

Das Großherzogtum, das 1815 die Westgrenze des ehemaligen Wälderdepartements gehabt hatte, wurde nun vergrößert. Im Erlass vom 13. August 1818 werden 113 Gemeinden aufgezählt, die ab dem 1. Februar 1819 nicht mehr zu den Provinzen Namur und Lüttich zählen, sondern dem Großherzogtum Luxemburg beigefügt werden sollten. Alle an das Großherzogtum angrenzenden Kantone waren von diesen Veränderungen betroffen:

Wilhelm I. König der Niederlande und Großherzog von Luxemburg

So wurden von den Provinzen Namur und Lüttich im Kanton Rochefort 4 Gemeinden abgespalten, im Kanton Wellin 12 Gemeinden, Vielsalm 5, Ferrières 8, Durbuy 9, Erezée 9, La Roche 18, Marche 14, Saint-Hubert 22 und schließlich im Kanton Nassogne 12 Gemeinden.

Es ist zu beachten, dass bei dieser Aufzählung die Gemeinden d’Amonines, Fays-Famenne und Glaireuse vergessen wurden. Diese wurden erst im königlichen Erlass vom 24. Februar 1820 an das Großherzogtum Luxemburg übertragen, doch waren verschiedene Gebiete immer noch nicht definitiv einer Provinz zugeschlagen worden.

Die neuen Grenzänderungen hatten dem Großherzogtum einen enormen Gebietsgewinn gebracht. Es blieb bis auf eine Ausnahme ein zusammenhängendes Gebilde. Die Gebiete der drei Gemeinden Sugny, Pussemange und Bagimont bildeten die einzige luxemburgische Exklave.

Allerdings waren die Diskussionen über den Grenzverlauf des Großherzogtums gegenüber den Provinzen Namur und Lüttich noch nicht beendet. Sie erstreckten sich bis in das Jahr 1839. Ob in dieser Zeit tatsächlich noch eine Grenzänderung stattgefand, kann hier nicht belegt werden.

Quellen


Bourguignon, M. 1949: Les limites de la Province de Luxembourg en Belgique, Duculot-Roulin, Tamines
FaLang translation system by Faboba