Harlange

GA044 1904: Villers-la-bonne-Eau - Harlange (2)

1905: Wiederherstellung der belgisch-luxemburgischen Grenze zwischen der belgischen Gemeinde Villers-la-bonne-Eau und der luxemburgischen Gemeinde Harlange


Das Protokoll zur Abgrenzung zwischen Villers-la-bonne-Eau und Harlange findet sich an die Artikel 42 bis 45 der Grenzfestlegung des Vertrags von Maastricht (1843) angehängt. Dabei ist der Stand des Jahres 1903 für den Grenzverlauf zwischen den Grenzsteinen 190 bis 197 angegeben. Der  Lauf des Bettlerbachs verlief nicht mehr an der Stelle, an welcher die Grenze im Jahre 1843 festgehalten worden war.

Am 23. Februar 1905 wurde in der luxemburgischen Abgeordnetenkammer über die Wiederherstellung der belgisch-luxemburgischen Grenze beraten. Hier wurde auch ein Bericht zum Gesetzesprojekt vorgelegt. Darin stand, dass die Grenze an zwei Orten korrigiert werden müsse, um die alte Grenze von 1843 wieder herzustellen: Erstens dort, wo die Sauer ihr Bett verlassen hat und zweitens an der Stelle, die in den Artikeln 42 bis 45 des Vertrags von Maastricht beschrieben wird.

Dieser zu behandelnde Grenzabschnitt zwischen den Grenzsteinen 190 und 197 war völlig unübersichtlich geworden, und ein Weg, der die Grenze markierte, war bereits verschwunden. Außerdem hatte sich der Verlauf des Bettlerbachs verändert. Kleine Parzellen sollten nun zwischen Belgien und Luxemburg getauscht werden. Diese Revisionen wurden von den Kommissaren zusammengestellt.

Der Staatsrat hatte am 15. Februar 1905 sein Einverständnis zum Gesetzesprojekt gegeben. Großherzog Adolph von Luxemburg ordnete am 8. Juli 1905 an, dass die Konvention, die am 23. August 1904 in Luxemburg zwischen dem Großherzogtum und Belgien unterzeichnet wurde, gutgeheißen und im Memorial veröffentlicht werden solle.

Es bleibt festzuhalten, dass durch diese Grenzberichtigung lediglich ein Gebiet von 6,7 Ar zwischen beiden Staaten getauscht wurde.

Harlange (L)
Quelle:
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Quellen


Mémorial A N° 38 du 08. 07. 1905. Loi du 18 mars 1905 portant approbation de la convention signée à Luxembourg, le 23 aôut 1904, entre le Grand-Duché et la Belgique, au sujet de redressements de la frontière entre les deux pays, S. 569-577

Compte rendu des séances de la Chambre des Députés du Grand-Duché de Luxembourg. Session ordinaire du 8 novembre 1904 au 4 mai 1905, Volume I. Luxembourg, 1905, S. 1024.

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