Régniowez ...

GA046 1905: Régniowez - La Neuville-aux-Tourneurs

1905: Wiederherstellung der Grenze zwischen den französischen Gemeinden Régniowez und La Neuville-aux-Tourneurs und den belgischen Gemeinden Escaillère und Rièzes


Das Abkommen, das am 8. November 1905 zwischen der Französischen Republik und dem Königreich Belgien in Paris unterzeichnet wurde, behandelt die Wiederherstellung der Grenze zwischen den französischen Gemeinden Régniowez und La Neuville-aux-Tourneurs und den belgischen Gemeinden Escaillère und Rièzes. In diesem Abkommen erklären der Präsident Frankreichs und der König der Belgier, dass die Grenzbeschreibung, wie sie in Paragraph 2 des Artikels 41 und in Artikel 42 des Protokolls, das an den Vertrag von Courtrai angehängt ist, so nicht mehr stimmt.

Dies ist auf Änderungen des Flusses "l’Eau-Noire" zurückzuführen, an dem im Laufe der Zeit bereits mehrere Begradigungen durchgeführt worden waren. Aus diesem Grund sollte der Grenzverlauf wieder hergestellt werden.

In Artikel 1 des Abkommens steht, dass der Bericht der internationalen Kommission für die Wiederherstellung der Grenzlinie zwischen den besagten Gemeinden angenommen wurde. Außerdem wurde die Karte, die im Maßstab von 1 zu 2 500 angefertigt wurde, akzeptiert. Der zweite Artikel des Abkommens hält fest, dass die Ratifikationsurkunden nach ihrer Ratifizierung in Paris ausgetauscht werden sollen.

Der Präsident der Französischen Republik ordnete am 13. Dezember 1905 an, dass das Abkommen, das am 8. November 1905 zwischen Frankreich und Belgien geschlossen wurde, und die durch dieses Abkommen am 6. Dezember 1905 in Paris ausgetauschten Urkunden in Kraft treten sollen.

Abschließend ist festzuhalten, dass hier keine Grenzänderung, sondern lediglich eine Wiederherstellung der Grenze stattfand.

Régniowez (F)
Quelle: Historische Postkarte

Quellen


Journal Officiel de la République Française, 19 décembre 1905, S. 7395
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