Volmerange ...

GA092 1989: Volmerange, Düdelingen

1989: Grenzänderung zwischen der französischen Gemeinde Volmerange und der luxemburgischen Gemeinde Düdelingen


Die Änderung der französisch-luxemburgischen Grenze von 1989
In diesem Abkommen zwischen der luxemburgischen und der französischen Regierung geht es um eine Grenzänderung zwischen der französischen Gemeinde Volmerange und der luxemburgischen Gemeinde Düdelingen.

Im ersten Artikel des Abkommens steht, dass eine Grenzänderung stattfinden solle, um eine Umgehungsstraße bei Düdelingen, die an der Grenze zu der französischen Gemeinde Volmerange verläuft, zu realisieren. Aus diesem Grund solle ein Gebietsaustausch stattfinden. Der französische Staat tritt ein Gebiet von 7 893 m² an den luxemburgischen Staat ab. Das Großherzogtum tritt im Gegenzug ebenfalls ein Gebiet von der exakt gleichen Größe an Frankreich ab.

Der zweite Artikel dieses Abkommens besagt, dass eine luxemburgisch-französische Kommission gemäß der Konvention vom 15. bis 18. Oktober 1853 die Grenzsteine zwischen Luxemburg und Frankreich begutachten solle.

Plan der Grenzänderung
Quelle: Mémorial A n. 63, 10.11.1990, S. 911

Triebwagen nach Luxemburg am neuen Bahnhof von Volmerange-les-Mines
Foto
: www.rail.lu external link 2003 

In der Begründung des Gesetzesentwurfs steht, dass 1986 mit dem Bau einer Umgehungsstraße bei Düdelingen begonnen wurde, die zweimal auf französisches Territorium übergreift. Eine Grenzänderung soll bewirken, dass sich die gesamte Umgehungsstraße auf luxemburgischem Territorium befindet. Aus diesem Grund tauschen Luxemburg und Frankreich ein Gebiet von einer Fläche von 78,93 Ar. Bemerkenswert ist, dass die zu tauschenden Gebiete auf beiden Seiten der Grenze der ARBED (heute ARCELOR-MITTAL) gehören.

Am 20. März 1990 gab der luxemburgische Staatsrat sein Einverständnis zum Gesetzesentwurf 3366 bezüglich der Grenzänderung zwischen Luxemburg und Frankreich. Am 16. Oktober 1990 nahm die Abgeordnetenkammer das Gesetzesprojekt einstimmig an. Am 3. Dezember 1990 bestätigte Großherzog Jean den Gesetzesentwurf, indem er anordnete, dass das am 24. Mai 1989 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen im Memorial veröffentlicht werden solle.

Im Dekret vom 26. Juli 1991 über die Veröffentlichung des Abkommens steht im französischen "Journal Officiel", dass das Abkommen am 14. Januar 1991 in Kraft getreten sei.

Quellen


Compte rendu des travaux de la Chambre des Députés du Grand-Duché de Luxembourg. Session ordinaire 1990-1991, Volume I. Luxembourg, 19. 10. 1990, S. 136

Journal Officiel de la République Française, 01 août 1991, S. 10207

Mémorial A n. 63 de 1990 Publié le 10. 12. 1990. Loi du 3 décembre 1990 portant approbation de l’Accord portant rectification de la frontière franco-luxembourgeoise, signé à Luxembourg, le 24 mai 1989, S. 911.

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