Elsass-Lothringen

GA039 1871: Elsass-Lothringen

1871: Vorfrieden von Versailles
Elsass-Lothringen soll an Preußen gehen


Der deutsch-französische Krieg
Am 19. Juli 1870 war die französische Kriegserklärung an Preußen überreicht worden. Preußen stand mit dem Norddeutschen Bund aber nicht alleine da. Der Krieg wurde schnell zu Gunsten Preußens entschieden.

Angesichts des Sieges wurden die Annexionspläne der preußischen Führung sichtbar. Drei Arrondissements des Departements Moselle sollten von Frankreich abgetrennt werden. Hierbei handelt es sich um die Arrondissements Metz, Thionville (Diedenhofen) und Sarreguemines (Saargemünd). Hinzu kamen noch die Arrondissements Château-Salins und Sarrebourg (Saarburg) aus dem Departement Meurthe.

Am 18. Januar 1871 wurde im Spiegelsaal von Versailles das Deutsche Kaiserreich proklamiert. König Wilhelm I. von Preußen wurde Kaiser des Zweiten Deutschen Reiches. Am 28. Januar kapitulierte schließlich Paris und der Krieg war zu Ende.

Im Vorfrieden vom 11. Februar 1871 wurde bereits über das Schicksal der Stadt Metz entschieden. Bismarck verlangte das Elsass, "Deutsch-Lothringen", die Stadt Metz sowie die Festung Belfort. Daneben forderte er auch den Einzug der siegreichen deutschen Truppen in Paris. Im zweiten Vorfriedensvertrag von Versailles, der am 26. Februar 1871 unterzeichnet wurde, wurden dann die Friedensbedingungen etwas gelockert. 

Elsass-Lothringen
Quelle:
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Vorfrieden von Versailles
Bereits in Artikel 1 des Vorfriedensvertrags werden die territorialen Verluste Frankreichs aufgelistet, das danach auf die Gebiete östlich der folgenden Linie verzichten sollte: Die Demarkationslinie nimmt ihren Anfang an der nordwestlichen Grenze des Kantons Cattenom an der Grenze zum Großherzogtum Luxemburg und verläuft dann nach Süden westlich an den Grenzen der Kantone Cattenom und Thionville entlang.

Dann durchschneidet sie den Kanton Briey, wobei sie der westlichen Grenze der Gemeinden Montois-la-Montagne und Roncourt sowie der östlichen Grenze der Gemeinden St. Marie-aux-Chênes, St. Aie und Habonville folgt. Weiter erreicht sie die Grenze des Kantons Gorze. Die Demarkationslinie zieht sich durch diesen Kanton, indem sie den Gemeindegrenzen Vionville, Buxières und Onville folgt.

Sie führt an der Südwest- und Südgrenze des Arrondissements Metz und der westlichen Grenze des Arrondissements Château-Salins entlang bis hin zur Gemeinde Pettoncourt. Dann folgt sie dem Kamm der zwischen Saille und Moncel gelegenen Berge bis zur Grenze des Arrondissements Saarburg südlich von Garde.

Die Demarkationslinie verläuft entlang der Grenze dieses Arrondissements bis zur Gemeinde Tanconville, deren Nordgrenze sie erreicht. Von hier aus folgt die Grenze den Bergzügen zwischen der weißen Saar und der Vezouze bis zur Grenze des Kantons Schirmeck. Anschließend zieht sich die Demarkationslinie westlich der Grenze des Kantons Schirmeck entlang, wobei sie die Gemeinden Saales, Bourg-Bruche, Colron-la-Roche, Plaine, Ranrupt, Saulrures und St. Blaise-la-Roche mit einschließt.

Dann folgt die Demarkationslinie der westlichen Grenze der Departements Niederrhein und Oberrhein bis hin zum Kanton Belfort, bis sie sich schließlich von der Bourgogne bis zur Schweizer Grenze zieht. Am Ende des ersten Kapitels steht noch, dass die Demarkationslinie in Übereinstimmung der beiden Verhandlungsseiten verändert wurde.

Doch noch wurde um die Festung Belfort verhandelt. Dieses Gebiet befindet sich nicht in der Großregion, ist aber hier trotzdem von Bedeutung, da Belfort im Austausch zu verschiedenen Gemeinden in Lothringen schlussendlich auf französischer Seite verbleiben konnte. So wurden im ehemaligen Mosel-Departement die Dörfer St. Marie-aux-Chênes und Vionville an das Deutsche Reich abgetreten. Im Gegenzug verblieben die Stadt und die Festungswerke von Belfort bei Frankreich.

Der Vorfriedens-Vertrag wurde am 26. Februar 1871 von Bismarck, Thiers und Jules Favres in Versailles unterzeichnet.

Quellen


Friedens-Präliminarien zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich. Vom 26. Februar 1871, In: Reichs-Gesetzblatt, Berlin, 1871, S. 215-222

Friedens-Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich. Vom 10. Mai 1871, In: Reichs-Gesetzblatt, Berlin, 1871, S. 223-233

Herre, F. 1979: Anno 70/71, Der Deutsch-Französische Krieg, München

Roth, F. 1984: Das geteilte Lothringen (1871-1914), In: Lothringen – Geschichte eines Grenzlandes, Hrsg. v. M. Parisse, S. 413-446