Natura 2000

Natura 2000-Schutzgebiete (Überblick)

Malte Helfer (2011)

  Quellen Links

 

Einführung


Die Karte zeigt die Schutzgebiete des Natura-2000-Netzwerkes der Europäischen Union. Es handelt sich zum einen um natürliche bzw. naturnahe Lebensräume nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU von 1992, zum anderen um Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie von 1979.

 

Überblick


Das System der Natura 2000-Schutzgebiete ist das Kernstück der Natur- und Biodiversitätspolitik der Europäischen Union. Es handelt sich um ein EU-weites Netzwerk von Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie external link von 1992 (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie external link von 1979 (vom 2. April 1979, 79/409/EWG).

Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist der Erhalt aller im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sowie die Gewährleistung eines für deren langfristiges Überleben ausreichenden Bestandes.

Die FFH-Richtlinie zielt auf den Erhalt einer Vielfalt natürlicher bzw. naturnaher Lebensräume. Sie listet insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, erläutert im Interpretations-Handbuch der Europäischen Kommission external link) und mehr als 1 000 Tier- und Pflanzenarten von besonderer Bedeutung (Anhang II, IV, V) auf.

Die Schutzgebiete werden von den Mitgliedsstaaten nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt, unter Schutz gestellt und der EU-Kommission gemeldet.


Karte: Natura 2000-Schutzgebiete

Natura2000

European Environment Agency EEA

Beide Richtlinien und damit auch das Netzwerk Natura 2000 haben zum Ziel, die biologische Vielfalt (Biodiversität) in Europa nachhaltig zu bewahren und zu entwickeln und das Überleben der wertvollsten und am meisten bedrohten Arten und Lebensraumtypen Europas langfristig zu sichern. Damit soll gleichzeitig auch eine Verpflichtung der EU nach der UN-Konvention zur Biodiversität erfüllt werden.

Kalktrockenrasen
Foto: © R. Urban

Die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen sollen ausdrücklich auch berücksichtigt werden. Natura 2000 ist somit kein System streng geschützter Naturschutzgebiete, das jegliche menschliche Nutzung ausschließt. Das Netzwerk umfasst zwar auch solche Gebiete, der größte Teil der Flächen jedoch bleibt in privater Hand.

Ihre Bewirtschaftung ist weiterhin möglich, soweit die Lebensräume und Arten dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. In manchen Fällen (z.B. Erhalt der Kulturlandschaft) ist eine entsprechende Bewirtschaftung zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten wünschenswert oder sogar notwendig. Vorgesehen ist also eine nachhaltige Nutzung sowohl in ökologischem wie auch in ökonomischem Sinne.

Das europaweite Netz der Natura 2000-Schutzgebiete ist inzwischen weitgehend aufgebaut.

Für jedes Schutzgebiet ist ein Managementplan zu erstellen, der u.a. die Festlegung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele und die Planung von Maßnahmen umfasst. Im Falle von Plänen oder Projekten, die das Gebiet gefährden könnten, ist eine Verträglichkeitsprüfung external link vorgesehen.

Die Finanzierung external link der Natura 2000-Schutzgebiete liegt primär bei den einzelnen Mitgliedstaaten, es kommt jedoch eine finanzielle Beteiligung der Europäischen Union v. a. für die Gebiete in Betracht, die prioritäre Arten und Lebensraumtypen beinhalten. 

Die EU-Mitgliedstaaten müssen alle 6 Jahre über den Zustand der Teile des Natura 2000-Netzes Bericht erstatten, die EU-Kommission lässt einen gemeinsamen Bericht veröffentlichen. 

In der Großregion sind rund 839 400 ha an Natura 2000-Schutzgebieten ausgewiesen, das entspricht 12,8% der Gesamtfläche der Großregion.  

Schwarzstorch (Ciconia nigra)
Foto: cc Marek Szczepanek