Lichtenberg

GA013 1816: Grumbach, Baumholder, St. Wendel ...

Fürstentum Lichtenberg


Der Herzog von Sachsen Coburg-Saalfeld hatte am 9. September 1816 Teile der Kantone Grumbach, Baumholder und St. Wendel sowie Teile der Kantone Kusel, Ottweiler und Tholey als Entschädigung für die durch die Kriege und die Neuordnung verloren gegangenen Besitztümer erhalten, wobei erwähnt werden muss, dass aus dem Kanton Grumbach die Gemeinden St. Julian und Erchenau an Bayern fielen, während die Gemeinden Baerenbach, Becherbach, Atzweiler und Hoppstaedten an den Landgrafen von Hessen-Homburg gingen.

Dieses zusammenhängende Gebiet wurde, wie in Artikel 49 der Wiener Schlussakte vorgesehen, zum "überrheinischen Fürstentum St. Wendel" zusammengefasst. Es handelt sich hierbei um ein kleines Gebiet, das nicht mit dem Herrschaftsgebiet des Herzogtums verbunden war. Es war eingeklemmt zwischen Birkenfeld im Westen und der bayrischen Pfalz im Osten. Zudem befand sich im Norden angrenzend der Besitz des Landgrafen von Hessen-Homburg.

Territorium des Fürstentums Lichtenberg, 1819

Herzog Ernst III. von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1784-1844)
Gemälde von F. Hanfstaengl 1841

Herzog Ernst III. von Sachsen-Coburg-Saalfeld (ab 1826 Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha) erhob am 6. März 1819 das "überrheinische Fürstentum St. Wendel" zum Fürstentum Lichtenberg. Im Jahre 1821 bekam es ein eigenes Wappen und eine Verfassung.

Doch der Herzog  war nicht sonderlich an diesem Gebilde interessiert, er sah es als Provisorium an und wollte es mit Bayern tauschen, was allerdings scheiterte.

Preußen hatte großes Interesse an der Einverleibung dieser kleinen Gebilde, die durch den Wiener Kongress entstanden waren. Aus diesem Grund stand das Fürstentum Lichtenberg von Anfang an unter dessen Schutz.

Quellen


Dreesen, J. 2008: Das Fürstentum Lichtenberg (1816-1834) im Vormärz. Ein Provisorium, Neuerburg, S. 8f

Schütz, R. 1978: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, Hrsg. v. W. Hubatsch, Johann-Gottfried-Herder-Institut Marburg, Bd. 7: Rheinland, S. 12