Dreisbach ...

GA054 1921: Dreisbach, Keuchingen ...

1921: Saargebiet - Enklave von Dreisbach, Quelle von Keuchingen, Domäne Geisweilerhof


Im Jahre 1920 begann das fünfzehnjährige Experiment einer internationalen Verwaltung über das Saargebiet. Bereits am 29. Juni 1921 wurde ein Gesetz vom Reichstag beschlossen, welches das Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und den alliierten Hauptmächten vom 16./17. Dezember 1920 über die Festlegung einiger Grenzabschnitte des Saargebietes umsetzt.

Dabei geht es um die Enklave von Dreisbach, die Quelle von Keuchingen, die Domäne Geisweilerhof und schließlich noch um die Nordostgrenze der Gemeinde Roschberg. Die Grenzkommission sieht lediglich kleine Grenzpräzisierungen vor. So sollen bei Dreisbach einige Parzellen an das Saargebiet fallen, ebenso soll eine Quelle sowie eine Wasserleitung zur Wasserversorgung auf die Seite des Dorfes Keuchingen und somit ins Saargebiet gelegt werden.

Was den Grenzverlauf bei der Domäne Geisweilerhof angeht, so folgt er 200 Meter der Nordgrenze der Gemeinde Oppen bis zum Lücknerwald. Von hier aus verläuft die Grenze an der Straße von Oppen bis Nunkirchen entlang, die bis zum Austritt aus dem Wald bei Deutschland verbleibt.

Die Grenze folgt des Weiteren dem Waldrand, dann der Nordostgrenze des Gutes Geisweilerhof bis zur Grenze der Gemeinde Michelbach. Schließlich wird nach einer Überprüfung noch festgehalten, dass die Grenze des Saargebietes an der Nordostgrenze der Gemeinde Roschberg verläuft.    

Dreisbach/Saar
Foto: R. Steinkampf

Quellen


Fischer, P. 1959: Die Saar zwischen Deutschland und Frankreich. Politische Entwicklung von 1945-1959, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, S. 26

Gesetz, betreffend das Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und den alliierten Hauptmächten über die Festsetzung einiger Abschnitte der Grenzen des Saargebiets. In: Reichsgesetzblatt, Teil II, 12. 07. 1921, S. 809.