Waldwiese ...

GA055 1926: Waldwiese, Gerstlingen ...

1926: Grenzfestlegung um die Eisenbahn bei Waldwiese, den Bahnhof von Gerstlingen, bei Schönecken sowie Verlegung des Flussbettes der Rossel bei der Einmündung des Schafbachs


Plan der Grenzfestlegung
Quelle: Reichsgesetzblatt II 25.8.1938

Am 22. Dezember 1926 wurde ein Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland über die Grenzfestlegung zwischen Frankreich und dem Saargebiet zwischen den beiden Staaten in Berlin unterzeichnet. Es handelt sich dabei um die Bestätigung der Bestimmungen, die im Protokoll vom 21. Dezember 1921 festgelegt worden waren. 

Bei dieser Grenzfestlegung ging es um die Eisenbahn bei Waldwiese nord-westlich von Biringen-Kolles Kreuz und den Bahnhof von Gerstlingen.

Des Weiteren wird die Verlegung des Flussbettes der Rossel bei der Einmündung des Schafbachs berücksichtigt.

Schließlich wird noch der Grenzverlauf bei dem Dorf Schönecken erläutert, das von der Grenze des Saargebiets umlaufen wird und zu Frankreich gehört.

Quelle: Reichsgesetzblatt II 25.8.1938

Quelle: Reichsgesetzblatt II 25.8.1938 

Quellen


Reichsgesetzblatt II 25.8.1938 

 

Externe Links


Accord sous forme d’échange de lettres entre la France et l’Allemagne sur la délimitation de la frontière franco-sarroise external linkpdf